Jagd
Die Jagd hat einen hohen Stellenwert in der höfischen Gesellschaft und gilt als vornehmer Zeitvertreib. In den königlichen Bannforsten ist das Jagen dem Adel vorbehalten. Manche Herrschaftshäuser beschäftigen einen Berufsjäger, doch in der Regel gehen die Adelsherren selbst dieser Tätigkeit nach.
Von Rittern wird erwartet, dass sie sich nicht nur in Krieg und Turnier, sondern auch auf der Jagd beweisen und zeigen, dass sie furchtlose und gewaltige Waidmänner sind. Die Jagd stellt, neben Turnier und Festgelagen, eine der Säulen der ritterlich-höfischen Kultur dar.
Als Jagdwaffen benutzt man Wurflanzen, Armbrust und Pfeil und Bogen, aber auch Messer und Spieße. Fallen gelten in der höfischen Jagd als verpönt - vom Jäger wird die unmittelbare Konfrontation mit dem Wild erwartet. Aus diesem Grund ist die Jagd ein gefährliches Vergnügen, bei dem immer wieder Todesfälle zu beklagen sind.
Wilderei
Der Wilddiebstahl in königlichen Bannforsten steht unter Strafe. Zumeist wird durch den Lehensherren bei Zuwiderhandlung eine Geldstrafe verhängt. Da die meisten Wilderer aus wirtschaftlicher Not heraus handeln, und damit die verhängten Strafen kaum bezahlen können, sind grausame Verstümmelungsstrafen inzwischen zur Regel geworden. Schon das Führen von Jagdwerkzeug in einem Wildbannbezirk kann in einigen Ländern mit dem Verlust eines Auges bestraft werden.
Wilderer jagen eher mit Fallgruben, Netzen oder Schlingen, da sie in der Regel aus Gründen der Not oder zur Selbstbereicherung handeln und nicht das archaische Gefühl des Kampfes mit einem Tier suchen.
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